Das Ende der Straßenreinigungssatzung von Schönwalde-Glien

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat ein Urteil gesprochen. Im Urteilstenor heißt es: Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, die an ihrem Grundstücke in Schönwalde-Glien, anliegenden Straßen zu reinigen, insbesondere den Winterdienst durchzuführen.

VG Potsdam 10 K 2786-12

In der Begründung zum Urteil heißt es weiter, dass die Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen den § 49a Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG verstößt. Diese Regelung erlaubt es den Gemeinden die Reinigungspflicht auf Eigentümer erschlossener Grundstücke zu übertragen, und zwar durch Satzung. Jedoch darf die Gemeinde nur solche Pflichten übertragen, welche den Gemeinden selbst obliegen. Der vom Landesgesetzgeber vorgegebene Rahmen darf dabei nicht erweitert werden.

Genau das hat die Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Satzung jedoch getan. Die Anlieger sollen gemäß der Satzung nicht nur die Verkehrsflächen reinigen, wie es der § 49a Abs. 1 Satz 3 BbgStrG vorsieht, sondern auch Hydranten, Hydrantenkappen und Schieberklappen. Ebenso sollen die Anlieger Grünpflege in Form von Beseitigung des Gras- und Pflanzenwuchses betreiben. Solche Tätigkeiten unterfallen jedoch der alleinigen Unterhaltungslast des Straßenbauträgers. Das Reinigen der Verkehrsflächen, welches den Anliegern laut Landesrecht auferlegt werden kann, muss ohne aufwendige Hilfsmittel durchzuführen sein.

Es darf von den Anliegern nicht verlangt werden, Wildkraut, Laubfall sowie sonstigen Unrat aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Dies sieht die Satzung der Gemeinde jedoch vor. Ferner sieht die Satzung der Gemeinde vor, dass die Anlieger tagsüber unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles Winterdienst zu leisten haben. Hierbei verstößt die Satzung gegen den Artikel 20 Abs. 3 GG. Die Verhältnismäßigkeit ist hier nicht mehr gegeben, da die Satzung den Bürgern Pflichten auferlegt, welche die Gemeinde selber nicht hat. Die Gemeinde selber hat den Winterdienst nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wahrzunehmen, verlangt aber von den Bürgern bzw. Anliegern eine lückenlose Schneeräumung.

Weiter verstößt die Satzung der Gemeinde gegen Bundesrecht, nämlich gegen den § 25 StVO. Hier ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, da die Satzung der Gemeinde ansonsten die Anlieger zum Rechtsverstoß anstiftet. Durch die im Urteil genannten bundesrechtlichen Regelungen ist deutlich geworden, dass Fahrbahnen von Anliegern – sprich in diesem Fall Fußgängern – zügig und auf kürzestem Weg zu überqueren sind. Ein längerer Aufenthalt, um wie in der Satzung der Gemeinde geregelt, dort Winterdienst zu leisten, ist nicht gestattet und stellt gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zu guter Letzt widersprechen sich die Satzungsregelungen im erheblichen Maße selbst. In der Urteilsbegründung steht dazu sinngemäß, dass der Normaladressat durch die Widersprüche nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten hinreichend zu erfassen. Zum einen wird die Reinigungspflicht auf die Fahrbahnen und Gehwege beschränkt, zum anderen wird auf Anlagen und Radwege verwiesen. Hier hat die Verwaltung seinerzeit geschludert und nicht klar definiert, was der Anlieger nun eigentlich zu reinigen hat. Das ist peinlich und unprofessionell.

Wie man der Presse bereits entnehmen konnte, flüchtet sich der Schönwalder Bürgermeister, welcher für das Dilemma Verantwortung trägt, nunmehr in das Bundesrecht und beklagt, dass der Gesetzgeber im Land Brandenburg selber gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt und die Satzung der Gemeinde, welche sich zum Teil darauf stützt, daher rechtswidrig sein muss. Dabei hätten die Verstöße gegen die landesrechtlichen Regelungen sowie die widersprüchlichen Regelungen in der Satzung selber, völlig ausgereicht, um die Satzung der Gemeinde zu kippen und den Urteilstenor so zu sprechen, wie er jetzt vorliegt.

Überhaupt wird in den letzten Tagen viel gejammert, aktuell von den Bürgermeistern der umliegenden Kommunen. Einhellig sind dieses übereingekommen, dass der Bürger es ausbaden muss, und dass die Kommunen den Winterdienst allein nicht leisten können. Ein Bürgermeister berichtet gar, dass Reinigungsfirmen keine technischen Lösungen in Bezug auf den Winterdienst anbieten können.

Was also Kommunen selbst mit externer Hilfe nicht leisten können, dass soll für den Bürger mit seinem Schneeschieber von Hellweg kein Problem sein? Bürger müssen die Straßen in Schönwalde-Glien bis zur Straßenmitte Schnee- und Eisfrei halten. Das stellt selbst für gesunde sportliche Menschen eine große Herausforderung dar. Und das soll der Bürger sofort nach Schneefallende, quasi lückenlos bewerkstelligen.

Mal ganz ehrlich, wer berufstätig ist oder alt und gebrechlich für den ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ohne fremde Hilfe gar nicht einhaltbar. Das heißt, diese Bürger müssen neben der Grundsteuer, die bezeichnender Weise gerade in Schönwalde-Glien im letzten Jahr kräftig erhöht wurde, zusätzlich noch Geld für den Winterdienst entrichten.

Auch beim Straßenausbau wird der Bürger und Grundstückseigentümer von der Gemeinde stark zur Kasse gebeten. In Schönwalde-Glien sind es bei Anliegerstraßen immerhin 90 % der Kosten, die der Bürger zu tragen hat. Dabei hat er kaum Mitspracherecht, was die Planung der Straßen und die Höhe der Kosten anbelangt.

Der Bürger leistet bereits eine ganze Menge und muss zudem viele Fehlentscheidungen von Politikern ausbaden. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen, welches den Bürger mal entlastet. Damit scheinen einige Kommunalpolitiker und Verwaltungen nicht klarzukommen.

Einzig der Bürgermeister von Ketzin macht sich hinsichtlich des Urteils keine allzu großen Sorgen. Er sagt, in Ketzin wurde ein System geschaffen, was die Bürger nicht allzu sehr belastet. Na bitte, es geht doch. Hätte der Schönwalder Bürgermeister ein ähnliches System geschaffen und an seine Bürger gedacht, dann wäre dieses Urteil vielleicht nie gesprochen worden. Politiker haben nämlich einen Gestaltungsspielraum, welcher es durchaus zulässt, Satzungen zu erlassen, die nicht alles auf die Bürger abwälzen. Das wäre doch ein guter Denkansatz für zukünftige Satzungserlasse.

Die Adleraugen

46 Antworten zu “Das Ende der Straßenreinigungssatzung von Schönwalde-Glien

  1. Heute war der Termin. Von 10-14 Uhr fand die mündliche Verhandlung statt. Schaut leider nicht so gut aus. Die Tendenz ist wie folgt:

    – Straßenreinigung nicht zu beanstanden. Kein Verstoß gegen §25 StVO, da vom §35 (6) StVO gedeckelt. Im § 35 (6) StVO sind quasi ältere gestrichene Paragraphen früherer StVO-Ausgaben beinhaltet. Dort wurde von Straßenkehrern etc. gesprochen. Darauf bezog sich das Gericht; Anwälte halten dagegen, dass damit nicht Privatpersonen gemeint wären. Weiteres zur Straßenreinigung wurde leider nicht erläutert, wie z.B. ob das Rasenmähen, Laubentsorgung, Unkrautentfernung etc.

    – Winterdienst: Die Satzung ist nicht eindeutig geschrieben, mal wird von Straßen, mal von Fahrbahnen und Gehwegen gesprochen; befreit vom Winterdienst wird keine; das Gericht sieht es jedoch als unangemessen an bis zur Hälfte der Fahrbahn Winterdienst zu betreiben; Gehwege und Seitenstreifen sollten für Fußgänger freigehalten werden.

    Urteilsverkündung ist heute und kann morgen telefonisch erfragt werden.

    Die Kläger werden, wie ich es herausgehört habe, in die nächste Instanz gehen…

    Grüße

    • Danke für die Info 😉
      Winterdienst – Gehwege und Seitenstreifen okay, aber da es teilweise weder das eine noch das andere gibt, heißt das nicht automatisch, dass die Straße betäumt werden muss!?
      Finde es richtig, dass die Kläger ggf. in die nächste Instanz gehen!
      Ich werde nicht räumen, mein geräumter Streifen für die „Fußgänger“ ist durch vorüber fahrende Fahrzeuge schneller wieder voller Schnee, als ich die Schaufel aus der Hand gelegt habe … Ohne Mich!

    • Gibt’s das Urteil schon irgendwo einzusehen?

  2. Danke 😉

  3. Termin steht fest:
    AZ 9 B 21.14
    15.10.2014, 10.00 Uhr, Saal 236
    OVG, Hardenbergstr. 31, Berlin

  4. Update:
    Die Sache liegt beim OVG zur Zulassung auf Berufung. Az. OVG 9 N 216.13
    Frist bis 10.07.2014. Im Juli werde ich noch einmal dort anrufen und nach dem aktuellen Sachstand fragen.
    Grüße

  5. Glückwunsch zur Verfahrenseinstellung, ich hätte Sie zumindest Sozialstunden leisten lassen (Straße kehren!!!) ;-)))
    Danke für die Info!

  6. Gibts eigentlich was neues? Meine Selbstanzeige wurde wie erwartet einegstellt 😉 Wenn ich dran denke, dann werde ich die Woche bei Gericht anrufen und fragen wie der aktuelle Sachstand ist.
    Grüße

  7. Kurzes Update auch wenn es kindisch erscheint: ich habe Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen § 25 StVO erstattet, nachdem ich eine Stunde die Fahrbahn gereinigt habe.
    Des Weiteren habe ich bei der Straßenverkehrsbehörde Absperrmaterial inkl. Genehmigung zum Aufstellen derer beantragt, um Eigen- und Fremdgefährdung bei dieser Arbeit zu verhindern.

    Grüße

  8. Wer anwaltliche Hilfe in Sachen Straßenreinigung benötigt, der kann sich doch an die Kanzlei Pielsticker Mohme in Berlin wenden. Da hat sich doch neulich der Herr Rechtsanwalt Ehlert in Mark-Online sehr kompetent zu diesem Thema geäußert. Die Kontaktdaten bekommt man sicher gegoogelt.

  9. Wenn der Antrag auf Zulassung abgelehnt wird, ist das Urteil rechtskräftig !?

    • ja, aber man muss beachten, dass das Urteil, wenn es rechtskräftig werden sollte, riesige Auswirkungen, nicht nur auf Schönwalde, hat. Daher wird sich das OVG (Oberverwaltungsgericht) ganz genau überlegen müssen, ob man nicht erstmal eine Berufung (mit einer weiteren Verhandlung) zulässt. Aber das Alles ist Spekulation….. wie Gerichte entscheiden, weiss man vorher nie……sonst bräuchte man ja keine 🙂

  10. Hallo. Habe gerade direkt mit dem Gericht telefoniert. Die Klägerin hatte keinen Rechtsbeistand. Die Stadt Schönwalde hat REVISION eingelegt. Die nette Dame vom Gericht meinte, dass man gegen Ende 1. Quartal 2014 mit einer Entscheidung rechnen kann. Revisionsverfahren finden auf dem schrifltichen Wege statt, es gibt keine neue mündliche Verhandlung.

    Dann hatte ich gerade eben das Ordnungsamt Falkensee an meiner Tür. Die beiden Damen waren sehr freundlich und haben mich darauf hingewiesen, den Rinnstein zu säubern. Wir besitzen ein Eckgrundstück, eine Fahrbahn Sandpiste, die andere Kopfsteinpflaster. Auf der Kopfsteinpflasterstraße sammelt sich immer der Sand. Wenn ich das sauber mache, habe ich immer einen halben Hänger voller Sand und Grünzeug. Das nervt ab und ist nicht innerhalb von ein paar Minuten getan.

    Ich werde mich demnächst mal ransetzen und schauen, ob man ein ähnliches Verfahren wie in Schönwalde anschieben kann. Ggf. werde ich versuchen die Klägerin zu kontaktieren.

    Grüße aus Falkensee.

    • Eine STADT Schönwalde hat nicht am Prozess teilgenommen, eine REVISION ist nicht möglich, nur ein Antrag auf Zulassung der Berufung (das ist was ganz Anderes als eine Revision). Bitte das Urteil lesen, was an Rechtsmittel möglich ist, steht ganz genau drin, hinten. Die Dame beim Gericht kann auch nichts anderes gesagt haben, sorry.

      • Eine Stadt kann nicht teilnehmen, stimmt. Habe ich auch nicht geschrieben. Aber um mich korrekter auszudrücken: Ein Mitarbeiter der Gemeinde Schönwalde wird im Auftrag des Bürgermeisters ihren Anwalt beauftragt haben Rechtsmittel einzulegen. 😉
        Ich habe explizit nachgehakt. Sie hat zweimal Revision gesagt und dass es KEINE mündliche Verhandlung gibt.
        Ich weiß, was in dem Urteil steht und nach § 132 VwGO eine Revision nur bei Urteilen des OVG eingelegt werden kann.
        Ich kann ja nur das wiedergeben, was die Dame, Frau ZWANZIG, Tel. 03312332-204, gesagt hat. Sorry.

      • Was ich vergaß, die Akte befindet sich nicht mehr beim Verwaltungsgericht. Also wird wohl dem Antrag auf Berufung stattgegeben worden sein.

      • Mensch Markus, richtig und genau lesen hilft immer. Eine Stadt kann schon teilnehmen, nur ist Schönwalde-Glien keine Stadt, Falkensee schon. Einfach falsch ist, wenn du schreibst, dass dem Antrag wohl stattgegeben ist. Das OVG muss über den Antrag entscheiden, nicht das VG, deshalb ist die Akte, nachdem der Antrag eingegangen ist, auch nicht mehr beim VG.
        Hier ist übrigens der Link für die Satzung in Falkensee:

        Klicke, um auf 1324479672stradfenreinigungssatzung-2007.12.2011.pdf zuzugreifen

      • Dann ebend so. Jedenfalls liegts beim OVG. Ich werde Ende März nochmals beim Gericht anrufen, falls sich nicht vorher schon was getan hat und dort nach dem aktuellem Sachstand fragen.
        Und ob nun Stadt, Dorf, Gemeinde, Staat oder Kontinent, das ist doch vollkommen egal.
        Die Falkensser Satzung ist mir bekannt und unterscheidet sich nicht großartig von der Schönwalder Satzung wie ich finde.

    • Super Markus und Danke!
      Dass das Ordnungsamt die Dreistigkeit besitzt nach diesem Urteil überhaupt aktiv zu werden – Kopfschüttel!
      Wir dürfen uns das nicht länger gefallen lassen – wäre toll, wenn man die Schönwalder Klägerin kontaktieren könnte, sollte allerdings auch so kein Problem sein, sich gegen derartige Willkür zu wehren. Straße kehren/schippen war gestern 😉

      • Ich habs jetzt auch noch einmal sauber gemacht. Dabei ist mir die Idee gekommen mich ebim Ordnungsamt mal anzuzeigen, da ich gegen § 25 StVO verstoßen habe. Und das ganze 60min lang.
        Oder einfach mal beim Straßenverkehrsamt Asperrmaterial anfordern, damit man gefahrlos die Fahrbahn kehren kann. Was ist eigentlich, wenn ich da umgefahren werde. Dann bin ich Schuld, weil ich als Fußgänger dort nicht zu suchen habe 😉

      • Genau aus dem Grund werde ich nicht auf der Straße herum tanzen – wenn einer ins rutschen kommt und mich um/anfährt bin ich selbst schuld!!! STVO, womöglich darf ich dann noch die Fahrzeugreperatur übernehmen … Kommt nicht in Frage! Falkensee Satzung ist KEIN Gesetz, die STVO schon.

      • @Andrea: Die StVO ist auch kein Gesetz !!!

      • Die STVO ist aber bundeseinheitlich, gilt also im gesamten Deutschland … die Satzung ist ein Wunschzettel der Stadt Falkensee … 😉

  11. Ich lese da aber: Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte … ???

    • Prozessbevollmächtigte für die beklagte Gemeinde, Kanzlei Nietzschmann-Rhön und Kosche aus Nauen), die Klägerin hat das alleine durchgefochten… Respekt

    • Guten Tag Frau Andrea W.,
      wir sind ein Family Office und sind aktuell am recherchieren nach einer Familie Windisch aus Falkensee – Waldheim und erlauben uns, zu fragen ob wir bei Ihnen richtig sind.

      Sollten wir bei Ihnen richtig sein, möchten wir gern mit Ihnen persönlich sprechen, Ihr Ansprechpartner ist Herr D. Wichmann und erreichbar unter 0177 7964400. Über eine Kontaktaufnahme Ihrerseits, würden wir uns freuen.

      Bitte lassen Sie uns wissen, ob wir mit Ihnen in Kontakt kommen – da es für uns sehr wichtig ist.

      Gern hören wir kurzfristig von Ihnen und verbleiben,

      mit freundlichen Grüßen
      D. Wichmann

  12. Berufung wurde von der Beklagtenseite eingelegt. Die Erfolgsaussichten für die Gemeinde dürften wohl eher bescheiden ausfallen. Mit einer Entscheidung in der 2. Instanz kann aber erst in 2-3 Jahren gerechnet werden, leider. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauern sehr lange. Meiner Meinung nach kann kann man sich aber trotzdem, was den Winterdienst anbelangt, als Schönwalder auf das Urteil berufen, falls die Gemeinde ein „Knöllchen“ verteilen sollte. Ein deutsches Gericht hat nunmal festgestellt, dass die Satzung rechtswidrig – sogar verfassungswidrig ist. Das heißt, die Satzung ist nichtig. Die Gemeinde Schönwalde wird sich wohl zeitnah etwas einfallen lassen müssen.

    • In dem Fall hier muss erst ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Kann also schneller gehen, wenn eine Berufung nicht zugelassen wird. Was hilft, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung… der läuft bereits.
      @Andrea Windisch: Wenn man das Urteil liest, sieht man gleich vorn, dass die nette Anliegerin keinen Prozessbevollmächtigten hatte, also das Ganze ohne Anwalt durchgeführt hat…bravo !

  13. Kann man hier eigentlich auch sein Profil ändern ;-))) ???

  14. Kennt einer den Namen der rührsehligen Anwälte ? Ggf. braucht man diese erneut für eine anliegende Geneinde, die der Meinung ist, das alles ginge sie nichts an ;-)))

    • Hallo, ich habe gerade beim Gericht angerufen und nachgefragt. Leider habe ich die Sprechzeiten um 30min verpasst. Wenn ich es nicht vergesse, rufe ich Montag nochmals an und werde mich erkundigen.
      Auch werde ich fragen, ob Berufung/Revision eingelegt wurde und wann dieser Termin stattfindet.
      Ich komme selber aus Falkensee, die Satzungen ähneln sich ja.

      Grüße

      • Andrea Windisch

        Super, genau, die Satzungen sind ein ein „Aufwasch“ … wäre ganz toll. Denn ich denke, das Ordnungsamt wird wie gehabt weiter machen … allerdings wird diesmal die Rechnung nicht aufgehen 😉

  15. Endlich eine bürgerfreundliche Entscheidung, gegen die wildernde Unsitte, Bürger und Gebührenzahler immer wieder ohne Augenmaß zu belasten.
    T.W.

  16. Wurde denn Einspruch eingelegt? Die Frist müsste abgelaufen sein … Gibt es ggf. nachfolgenden Termin?
    Vielen Dank im Voraus!

  17. Guten Tag, ich hoffe, dass Sie weiter über den Vorgang berichten. Sehr schön finde ich, dass Sie das Urteil öffentlich gemacht haben. Im Internet konnte ich bisher nichts finden.
    Das Thema interessiert mich sehr, weniger das Schneeschieben, sondern eher die „Laubsache“, da ich es geliden gesagt eine Frechheit finde, das Laub auf eigene Kosten zu entsorgen.
    Grüße aus Falkensee, Markus Fensch

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