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Das Ende der Straßenreinigungssatzung von Schönwalde-Glien


Das Verwaltungsgericht Potsdam hat ein Urteil gesprochen. Im Urteilstenor heißt es: Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, die an ihrem Grundstücke in Schönwalde-Glien, anliegenden Straßen zu reinigen, insbesondere den Winterdienst durchzuführen.

VG Potsdam 10 K 2786-12

In der Begründung zum Urteil heißt es weiter, dass die Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen den § 49a Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG verstößt. Diese Regelung erlaubt es den Gemeinden die Reinigungspflicht auf Eigentümer erschlossener Grundstücke zu übertragen, und zwar durch Satzung. Jedoch darf die Gemeinde nur solche Pflichten übertragen, welche den Gemeinden selbst obliegen. Der vom Landesgesetzgeber vorgegebene Rahmen darf dabei nicht erweitert werden.

Genau das hat die Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Satzung jedoch getan. Die Anlieger sollen gemäß der Satzung nicht nur die Verkehrsflächen reinigen, wie es der § 49a Abs. 1 Satz 3 BbgStrG vorsieht, sondern auch Hydranten, Hydrantenkappen und Schieberklappen. Ebenso sollen die Anlieger Grünpflege in Form von Beseitigung des Gras- und Pflanzenwuchses betreiben. Solche Tätigkeiten unterfallen jedoch der alleinigen Unterhaltungslast des Straßenbauträgers. Das Reinigen der Verkehrsflächen, welches den Anliegern laut Landesrecht auferlegt werden kann, muss ohne aufwendige Hilfsmittel durchzuführen sein.

Es darf von den Anliegern nicht verlangt werden, Wildkraut, Laubfall sowie sonstigen Unrat aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Dies sieht die Satzung der Gemeinde jedoch vor. Ferner sieht die Satzung der Gemeinde vor, dass die Anlieger tagsüber unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles Winterdienst zu leisten haben. Hierbei verstößt die Satzung gegen den Artikel 20 Abs. 3 GG. Die Verhältnismäßigkeit ist hier nicht mehr gegeben, da die Satzung den Bürgern Pflichten auferlegt, welche die Gemeinde selber nicht hat. Die Gemeinde selber hat den Winterdienst nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wahrzunehmen, verlangt aber von den Bürgern bzw. Anliegern eine lückenlose Schneeräumung.

Weiter verstößt die Satzung der Gemeinde gegen Bundesrecht, nämlich gegen den § 25 StVO. Hier ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, da die Satzung der Gemeinde ansonsten die Anlieger zum Rechtsverstoß anstiftet. Durch die im Urteil genannten bundesrechtlichen Regelungen ist deutlich geworden, dass Fahrbahnen von Anliegern – sprich in diesem Fall Fußgängern – zügig und auf kürzestem Weg zu überqueren sind. Ein längerer Aufenthalt, um wie in der Satzung der Gemeinde geregelt, dort Winterdienst zu leisten, ist nicht gestattet und stellt gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zu guter Letzt widersprechen sich die Satzungsregelungen im erheblichen Maße selbst. In der Urteilsbegründung steht dazu sinngemäß, dass der Normaladressat durch die Widersprüche nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten hinreichend zu erfassen. Zum einen wird die Reinigungspflicht auf die Fahrbahnen und Gehwege beschränkt, zum anderen wird auf Anlagen und Radwege verwiesen. Hier hat die Verwaltung seinerzeit geschludert und nicht klar definiert, was der Anlieger nun eigentlich zu reinigen hat. Das ist peinlich und unprofessionell.

Wie man der Presse bereits entnehmen konnte, flüchtet sich der Schönwalder Bürgermeister, welcher für das Dilemma Verantwortung trägt, nunmehr in das Bundesrecht und beklagt, dass der Gesetzgeber im Land Brandenburg selber gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt und die Satzung der Gemeinde, welche sich zum Teil darauf stützt, daher rechtswidrig sein muss. Dabei hätten die Verstöße gegen die landesrechtlichen Regelungen sowie die widersprüchlichen Regelungen in der Satzung selber, völlig ausgereicht, um die Satzung der Gemeinde zu kippen und den Urteilstenor so zu sprechen, wie er jetzt vorliegt.

Überhaupt wird in den letzten Tagen viel gejammert, aktuell von den Bürgermeistern der umliegenden Kommunen. Einhellig sind dieses übereingekommen, dass der Bürger es ausbaden muss, und dass die Kommunen den Winterdienst allein nicht leisten können. Ein Bürgermeister berichtet gar, dass Reinigungsfirmen keine technischen Lösungen in Bezug auf den Winterdienst anbieten können.

Was also Kommunen selbst mit externer Hilfe nicht leisten können, dass soll für den Bürger mit seinem Schneeschieber von Hellweg kein Problem sein? Bürger müssen die Straßen in Schönwalde-Glien bis zur Straßenmitte Schnee- und Eisfrei halten. Das stellt selbst für gesunde sportliche Menschen eine große Herausforderung dar. Und das soll der Bürger sofort nach Schneefallende, quasi lückenlos bewerkstelligen.

Mal ganz ehrlich, wer berufstätig ist oder alt und gebrechlich für den ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ohne fremde Hilfe gar nicht einhaltbar. Das heißt, diese Bürger müssen neben der Grundsteuer, die bezeichnender Weise gerade in Schönwalde-Glien im letzten Jahr kräftig erhöht wurde, zusätzlich noch Geld für den Winterdienst entrichten.

Auch beim Straßenausbau wird der Bürger und Grundstückseigentümer von der Gemeinde stark zur Kasse gebeten. In Schönwalde-Glien sind es bei Anliegerstraßen immerhin 90 % der Kosten, die der Bürger zu tragen hat. Dabei hat er kaum Mitspracherecht, was die Planung der Straßen und die Höhe der Kosten anbelangt.

Der Bürger leistet bereits eine ganze Menge und muss zudem viele Fehlentscheidungen von Politikern ausbaden. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen, welches den Bürger mal entlastet. Damit scheinen einige Kommunalpolitiker und Verwaltungen nicht klarzukommen.

Einzig der Bürgermeister von Ketzin macht sich hinsichtlich des Urteils keine allzu großen Sorgen. Er sagt, in Ketzin wurde ein System geschaffen, was die Bürger nicht allzu sehr belastet. Na bitte, es geht doch. Hätte der Schönwalder Bürgermeister ein ähnliches System geschaffen und an seine Bürger gedacht, dann wäre dieses Urteil vielleicht nie gesprochen worden. Politiker haben nämlich einen Gestaltungsspielraum, welcher es durchaus zulässt, Satzungen zu erlassen, die nicht alles auf die Bürger abwälzen. Das wäre doch ein guter Denkansatz für zukünftige Satzungserlasse.

Die Adleraugen

Lüdtkes Schwarzbauten – Dort wohnen, wo andere arbeiten!


Sie kennen vermutlich Hochbauten, Rohbauten, Barockbauten, Betonbauten sowie auch Holzbauten. Doch kennen Sie auch Lüdtkes Schwarzbauten? Falls nicht, dann ist es jetzt an der Zeit. Denn sollten Sie auf der Wohnungssuche nach etwas Besonderem sein, dann werden Sie die Schwarzbauten des örtlichen Bauunternehmers, Lothar Lüdtke, lieben. Stellen Sie sich vor, Sie wohnen mitten in einem kontaminierten Gewerbegebiet (ehemals Militärgelände) zwischen KFZ-Werkstätten, Tischlereien, Baufirmen, Toilettencontainern und vielem mehr. Zudem verläuft direkt vor Ihrer Haustür die L 20 – eine stark befahrene Landestraße – die sowohl vom Verkehrsaufkommen als auch von der Verkehrsanbindung her, Ihre kühnsten Erwartungen übertreffen wird.

Direkt vor Ihrer Haustür erwartet Sie zudem ein aufregendes Freizeitangebot, nämlich die Paintball-Arena Schönwalde. Es ist nicht zu viel versprochen, wenn man sagt, dass Sie dort alles finden werden, was das Paintballherz begehrt. Sollten Sie selber kein Freund des Paintballsportes sein, so können Sie an den Kampfrufen der Paintballspieler und den Schüssen der Paintballmarkierer – bis in die späten Abendstunden hinein – dennoch teilhaben.

In dieser Idylle hat der CDU-Fraktionsvorsitzende, Lothar Lüdtke, bereits vor Jahren die Zeichen der Zeit erkannt und ohne Bauantrag und Baugenehmigung 5 Wohnungen erschaffen. Damit ist er nicht nur der großen Wohnungsnachfrage in diesem Ortsteil zuvor gekommen, nein vielmehr noch, er hat der städtebaulichen Entwicklung im ganzen Gemeindegebiet eine Dynamik verpasst, die seinesgleichen andernorts vergeblich gesucht wird. So steht es auch in der Begründung zum B-Plan geschrieben, der den Gemeindevertretern zur erneuten Abstimmung vorliegt. Weiterhin steht dort sinngemäß, dass durch die Errichtung der 5 Wohnungen nun endlich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Erlenbruch geschaffen werden.  Wir halten diese Aussage keineswegs für übertrieben. Ganz im Gegenteil, denn wer möchte nicht dort wohnen, wo andere arbeiten.

Kein Wunder also, dass die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönwalde-Glien parteiübergreifend diesem Vorhaben nun auch im Nachhinein ihre volle Unterstützung und Zustimmung geben. Allen voran wirbt freilich der Bürgermeister dieser Gemeinde für die nachträgliche Legalisierung der Schwarzbauten seines Parteifreundes Lüdtke. Er macht den Gemeindevertretern immer wieder Mut, ihre eventuellen – selbstverständlich völlig zu Unrecht bestehenden – Zweifel und Gewissensbisse beiseite zu räumen und nach vorne zu schauen.

Sollten die 5 Wohnungen der großen Wohnungsnachfrage im Erlenbruch nicht standhalten können, und davon ist sicherlich auszugehen, dann wird Lothar Lüdtke schnell noch ein paar Wohnungen schwarz dazu bauen. Für die nachträgliche Legalisierung sorgen dann wieder die Abgeordneten der Gemeinde. Das gilt als sicher, wie uns ein Insider schmunzelnd verriet.

Satirischer Beitrag der Adleraugen

Bitterer Ernst ist das Abstimmungsergebnis der Gemeindevertreter vom 20.06.2013:

14 – Ja-Stimmen

1 – Nein-Stimme

0 – Enthaltungen

Die Nein-Stimme hat zum wiederholten Mal Frau Ines Zock abgegeben. SPD, CDU, Die Linke und die Familienpartei haben dem Vorhaben zugestimmt. Der Vertreter der Grünen war nicht anwesend. Besonders beachtenswert ist das Abstimmungsverhalten der SPD, welche vor Kurzem noch den Rücktritt von Lothar Lüdtke gefordert hatte.

Rathaus – Untersuchungsausschuss


Zum Antrag auf Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zum Thema Kostensteigerungen beim Rathausumbau und Ausbau wird von der parteilosen  Gemeindevertreterin Ines Zock folgendes erklärt:

Es geht mir bei der Antragstellung nicht darum, dass jemand wegen der Kostenexplosion beim Rathausumbau und Ausbau in der Konsequenz seinen Hut nehmen muss, sondern vielmehr sollen die Ergebnisse und Festlegungen des Ausschusses bei zukünftigen Großbauprojekten dazu beitragen, dass solche Bauvorhaben auf der Grundlage einer soliden und verlässlichen Finanzplanung bewerkstelligt werden können.

Das nächste Großbauprojekt im Erlenbruch steht bereits vor der Tür. Sollte es hierbei wiederum zu derart ausufernden Kostenerhöhungen kommen, dann wird es uns in den nächsten Jahren nicht mehr möglich sein, im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltung zu investieren. Genau diese Investitionen entscheiden aber letztlich über die Lebensqualität in einer Gemeinde. Die Aufrechterhaltung und Schaffung kultureller Angebote, die Verbesserung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, die Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels sowie auch die Aufrechterhaltung und Schaffung zusätzlicher Angebote im Personennahverkehr dies alles muss weiterhin finanzierbar sein, damit alle Schichten und Generationen der Bevölkerung sich in unserer Gemeinde wohlfühlen können.

Antrag an die Gemeindevertretung zur Bildung eines Sonderausschusses

Zu heiß – Sport- und Freizeitanlagen im Erlenbruch


Bereits im Jahr 2006 hat sich die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit einer Sportstättenentwicklung im Erlenbruch befasst. Schon damals wurden Beschlüsse gefasst, welche das Projekt vorantreiben sollten. Nunmehr – 6 Jahre später – geht es wieder einmal darum, Sportstätten im Erlenbruch zu entwickeln. Doch dieses Mal geht es nicht nur darum. Weil man nämlich die gewünschten Sportstätten nicht gefördert bekommt, plant man nunmehr den Bau einer Freizeitanlage und eines multifunktionalen Vereinsheimes. Die geschätzten Kosten für Beides liegen derzeit bei ca. 4,2 Mio. Euro. Doch das eigentliche Ziel, nämlich den Bau eines Kunstrasenplatzes mit Rundlaufbahn, wie in der seinerzeit geplanten Sportstättenentwicklung vorgesehen, hätte man damit noch immer nicht umgesetzt. Die CDU unter Führung von Bürgermeister, Bodo Oehme, möchte daher diese Sportanlagen ohne Fördermittel bauen. Die Planung dafür ist entwurfsmäßig bereits erfolgt und eine Kostenschätzung liegt ebenfalls vor. Danach kostet der Kunstrasenplatz ca. 900.000,00 Euro und die Rundlaufbahn ca. 570.000,00 €. Wir sprechen damit von einem Kostenvolumen von 1,47 Mio. Euro, welches die Gemeinde Schönwalde-Glien allein zu berappen hätte. Alles in allem kosten die Sport- und Freitzeitanlagen mit Vereinsheim damit rund 5,7 Mio. Euro. Förderfähig wären davon nur rund 1,4 Mio. Euro netto.

Am 31.07.2012 sollten die Gemeindevertreter nun über dieses Mammutprojekt abstimmen. Es lagen dazu zwei Fördermittelanträge zur Beschlussfassung vor.

siehe hier: Beschlussvorlage Vereinsheim ohne Anlagen 

 siehe hier: Beschlussvorlage Freizeitanlagen

Diese Beschlussvorlagen erreichten die Gemeindevertreter unglücklicher Weise am Tage selbst, mich persönlich kurz vor der Sitzung. Das waren Beschlussvorlagen von à 4 Seiten und à 50 Seiten mit zusätzlichem Kartenmaterial, wovon 37 Seiten reine Zahlenaufstellungen beinhalteten, von denen der Bürgermeister selber zugab, dass sie mit „heißer Nadel gestrickt worden sind“.

Zum Glück kam es an diesem Tag zu keiner Abstimmung, denn wie sich in der nachträglicher Prüfung der Unterlagen nun herausstellt, sind die Beschlussvorlagen mit einigen Fehlern behaftet. So sind einzelne Positionen der Kostenschätzung nicht nachvollziehbar. Zudem wurden die Anlagen den Beschlussvorlagen falsch angeheftet, was anscheinend zur Folge hatte, das eine genannte Kostenaufstellung eines Planungsbüros nicht existiert. Hier liegt wohl eine Verwechselung des Planungsbüros vor.

Noch ungeklärt ist zudem auch die im Beschlusstext genannte Zuwegung. Fahrradfahrende Besucher werden hier über einen Umweg (ein Fahrradweg an der L 20 zum Erlenbruch existiert leider nicht) durch Schönwalde-Dorf auf den so genannten Schwarzen Weg verwiesen. Dabei ist eine Überquerung der L 20 notwendig. Ein riskantes Vorhaben, wie sich bei einem Vor-Ort-Termin der Schreiberin dieser Zeilen herausstellte. Ohne einen Fussgängerüberweg oder eine Bedarfsampel dürfte es insbesondere für die Zielgruppen dieser Sport- und Freizeitanlagen (Senioren, Kinder- und Jugendliche) recht gefährlich werden, die L 20 schadlos zu überqueren. Der Zustand des so genannten schwarzen Weges glich zudem eher einer Matschanlage.

 Nebulös ist auch der Umstand, dass Fördermittel für die Freizeitanlagen laut Beschlussvorlage nicht beantragt werden sollen. Damit würden Bolzplätze, Volleyball und Beach-Volleyballplätze und der Mehrgenerationen-Spielplatz entweder von der Gemeinde, sprich auf deren Kosten errichtet werden, oder aber einfach wegfallen. In der Beschlussvorlage ist dazu unter „Kosten“ vermerkt, dass diese Positionen aus dem Förderantrag herausgenommen werden. Eventuell handelt es sich auch dabei um einen Fehler, der in der Eile der mit heißer Nadel gestrickten Zusammenstellung geschehen ist. Eine schlüssige Erklärung dieses Umstandes geht aus der Beschlussvorlage selber nicht hervor.

Neben diesen Freizeitanlagen sollen im Erlenbruch ein Spielplatz, eine Matschanlage und ein Teich mit Seilfähre entstehen. Ebenso ist von einer Festwiese mit Bühne die Rede. Diese findet sich in der Kostenaufstellung allerdings ebenfalls nicht wieder.

Die mit heißer Nadel gestrickten Beschlussvorlagen kommen nun noch einmal in die Ausschüsse. Das jedenfalls war das Ergebnis der Sondersitzung, zu welcher der Bürgermeister die Gemeindevertreter aus ihrer wohlverdienten Sommerpause einberufen hatte. Am Ende war ihm die geplante Beschlussfassung zu diesem Mammutprojekt dann wohl doch zu heiß gewesen.

Ines Zock

parteilose Gemeindevertreterin

„Den BM in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf“!


Die Gemeindevertreter von Schönwalde-Glien sollen auf der Sitzung am 21.06.2012 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnungen 2009 und 2010 vornehmen. Die Adleraugen haben erhebliche Zweifel, ob angesichts der zahlreichen Verstöße, die sich aus den Prüfberichten ergeben, die Entlastung erfolgen kann. Doch lesen Sie selbst. Am Ende des Textes können Sie die Originaldokumente runter laden:

Eselpatenschaft und Jahresrechnungsprüfungen

Wer glaubt, dass man nach Hiobsbotschaften, wie der nachträglichen Genehmigung von Dienstreisen und dem sinnlosen Aufstellen eines Teil-FNPs für Windkraftanlagen bereits genug ertragen musste, der dürfte durch die nachfolgenden Zeilen leider bald eines Besseren belehrt sein. Derzeit liegen den Gemeindevertretern von Schönwalde-Glien die Schlussberichte über die Prüfungen der Jahresrechnungen 2009 und 2010 vor. Die Gemeindevertreter erhielten diese Unterlagen Ende der 24. Kalenderwoche. In der Gemeindeverwaltung hingegegen sind die Schlussberichte bereits seit dem 02.04.2012(!) präsent. Warum diese Berichte den Gemeindevertretern seit über 10 Wochen vorenthalten worden sind, bleibt fragwürdig. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes nicht gerade ein Ruhmensblatt für den Chef der Verwaltung darstellen, denn es wimmelt darin geradezu von Verstößen jeder Art. Verstöße gegen den Grundsatz der Vollständigkeit lösen darin weitere Verstöße gegen dienst-, kommunal- und haushaltsrechtliche Vorschriften und gegen die Grundsätze der Einzelveranschlagung und sachlichen Bindung sowie Verstöße gegen die Sparsamkeit und gegen das Bruttoprinzip, Verstöße gegen die eigene Hauptsatzung sowie Verstöße gegen den Grundsatz der Haushaltwahrheit- und klarheit ab.

Konkret heißt das beispielsweise, dass im Haushaltsjahr 2009 eine Kreditumschuldung in Höhe von 294 T€ erfolgt, die jedoch weder im Haushalts- noch im Nachtragsplan veranschlagt worden war. Des weiteren führte die Abrechnung eines Fahrtenbuches kurz vor Ende des Haushaltsjahres 2009 zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.016,27 €, welche nachträglich genehmigt worden ist, was nicht statthaft ist. Haushaltsüberschreitungen erfordern der vorherigen Zustimmung und nicht der nachträgliche Duldung. Und überhaupt sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar und unvorhersehbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Weiterhin wurden Ausgaben für Repräsentationen (Bewirtungen) nicht auf besondere Anlässe beschränkt. In Schönwalde wurden Bewirtungskosten anlässlich von Veranstaltungen innerhalb der Gemeindeverwaltung ohne Außenwirkung verwendet. Für Festveranstaltungen wie beispielsweise dem Neujahresempfang des Bürgermeisters wurden 2.201,98 € veranschlagt. Weitere Ausgaben in Höhe von insgesamt 451,98 € betrafen den Kauf von 162 Flaschen Sekt. Das Rechnungsprüfungsamt moniert hier zurecht, dass es fraglich erscheint, dass für diesen Zweck eine solche Menge alkoholischer Getränke erforderlich war.

Im Fahrtenbuch des Bürgermeisters fehlten erforderliche Angaben wie beispielsweise Fahrzeiten, besuchte Personen, Firmen und Behörden. Der angegebene Zweck entsprach oft nicht dem eigentlichen Zweck der Fahrt, heißt es dort weiter. Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass es sich bei der Erstattung von Reisekosten, um die Verwendung gemeindlicher Haushaltmittel handelt und verweist auf die Verantwortung, die sich aus der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ergibt. Interessant ist unter diesem Aspekt auch die Abrechnung einer Auslandsdienstreise des Bürgermeisters nach Italien in Höhe von 711,40 €, der wohl keine gesonderte Genehmigung durch die Gemeindevertretung vorausgegangen ist. Dies wäre aber erforderlich gewesen.

Moniert wurde zudem eine Überschreitung der vereinbarten Kosten für einen Betreuungsvertrag mit einem Rechtsanwaltsbüro in Höhe von 10.000,00 €. Der Bürgermeister informierte die Gemeindevertreter hierzu lediglich. Ein gesonderter Beschluss über die Vertragsänderung wurde nicht gefasst, da von einem Geschäft der laufenden Verwaltung ausgegangen wurde, hieß es in der Stellungnahme des Bürgermeister dazu.

Zu guter letzt wurde gegen den Grundsatz der Sparsamkeit verstoßen, indem unter der Haushaltsstelle Öffentlichkeitsarbeit diverse Kosten wie beispielsweise 2.870,71 € für Papiertragtaschen, 492,18 € für Rücksäcke, 360,00 € für 18 Wappen aus Antikglas sowie 200,00 € Futterkosten für eine Eselpatenschaft – um nur einige zu nennen – zu Buche geschlagen sind. Kosten die im Wesentlichen unter der Rubrik Bürgermeister, Öffentlichkeitsarbeit zu finden sind, die dort aber laut Rechnungsprüfungsamt nichts zu suchen haben.

Im übrigen mutet es schon etwas seltsam an, wenn Tierpatenschaften, mit denen sich Politiker in der Regel gern öffentlich mit Pressefoto schmücken, letztlich über die öffentlichen Kassen abgerechnet werden. Bei allem Verständnis und aller Freude über die Eselpatenschaft unseres Bürgermeisters könnten diese Kosten durchaus aus seiner Privatschatulle oder von den 115,00 € Aufwandsentschädigung die der Bürgermeister neben seinen Dienstbezügen monatlich bezieht, beglichen werden.

Interessant ist auch ein Zuschuss des Bürgermeisters im Jahre 2010 in Höhe von 300,00 € für das Seifenkistenrennen in Schönwalde-Siedlung. Auch hier hat das Rechnungsprüfungsamt Beanstandungen vorgenommen. Und in der Tat, wenn man bedenkt, dass im Jahre 2010 noch der CDU Ortverband Veranstalter des Seifenkistenrennens war und diese Veranstaltung dann durch den CDU Bürgermeister bezuschusst worden ist, dann hat das, wie man so schön sagt, ein Geschmäckle.

Am Donnerstag den 21.06.2012 sollen die Gemeindevertreter trotz der aufgezeigten Verstöße und Mängel die Jahresprüfungen 2009 und 2010 bestätigen und den Bürgermeister entlasten. Eine Aufgabe die wohl manchen Gemeindevertreter an die Grenzen des guten Gewissens bringen dürfte.

Prüfbericht 2009

Prüfbericht 2010

Die Adleraugen

Die Dienstreise – Oder wie die Uhren in Schönwalde ticken


Für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung am 24.05.2012 wird den Schönwalder Abgeordneten eine Beschlussvorlage der besonderen Art vorliegen. Es handelt sich dabei um eine „Dienstreise“ von Frau Dr. Krieg-Oehme. Die Ehefrau des Bürgermeisters bekommt hier mal schnell 5 Monate nach dem stattgefundenen Ereignis eine Flugreise nach Muggensturm gesponsert. Da ich selber Mitglied der Gemeindevertretung bin, kann ich sicher ausschließen, dass einem einfachen Mitglied der Gemeindevertretung Reisekosten dieser Art oder überhaupt Fahrkosten bisher erstattet worden sind.

Doch wahrscheinlich ist Frau Dr. Krieg-Oehme aufgrund ihrer ehelichen Bindung zum Gemeindeoberhaupt etwas Besseres als der Rest dieses Gremiums? Mich würde es auch nicht wundern, wenn Frau Dr. Krieg-Oehme das Geld längst kassiert hätte und der Beschluss im Nachgang von den Gemeindevertretern noch schnell gefasst werden muss. Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass die Gemeindevertretung im Nachgang Beschlüsse fasst, um bestimmte Vorhaben zu legalisieren.

Zuletzt waren es Wohnungen im Erlenbruch, welche Lothar Lüdtke bereits vor geraumer Zeit gebaut hat und zu denen nunmehr in den letzten Sitzungen der Gemeindevertretung die entsprechenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum städtebaulichen Vertrag) erst gefasst worden sind. In Schönwalde ticken die Uhren offensichtlich in vielen Dingen anders. Recht hat hier etwas mit Mehrheitsverhältnissen zu tun. Wer die Mehrheit hat, kommt in der Regel auch zu seinem „Recht“. Insofern kann man sicher davon ausgehen, dass Frau Dr. Krieg-Oehme für die „Dienstreise“ nach Muggensturm die Reisekosten erstattet bekommen wird. Ein anderer Gemeindevertreter, wäre nach meinen Erfahrungswerten mit den Worten „dafür bekommen die Gemeindevertreter doch ihre Aufwandsentschädigung“ leer ausgegangen.

Hier die Beschlußvorlage: Dienstreise

Die Adleraugen

Sportplatz im Erlenbruch


Wird aus dem Sportplatz jetzt doch noch der „Spottplatz“ von Herrn Oehme? Die Opposition und die Adleraugen haben von Anfang an immer den Kopf geschüttelt, als sie von den Plänen erfuhren. Grundsätzlich befürworten wir die Förderung des Sportes, wenn es um die Jugend und den Breitensport geht. Gerade unter diesem Aspekt war und bleibt es für uns unverständlich, warum der Bürgermeister im Erlenbruch eine 2 Millionen teure Sportanlage bauen will und das mit dem Geld der Steuerzahler. Diese Sportanlage wollte sich Herr Oehme mit 1 Mio EUR fördern lassen. Selbst als vom Landesamt für Infrastruktur und Flurneuordnung ein Hinweis kam, das Konzept zu ändern und nicht nur Umkleideräume für Fußballer, sondern auch Räume für die Allgemeinheit zu planen (z.B. Vereinsräume) blieb er wie so oft stur. Stattdessen wurde auf seine Veranlassung per Beschluss der Gemeindevertretung ein Bauantrag für 110.000 EUR in Auftrag gegeben. Dieses Geld ist nun buchstäblich in den Sand gesetzt, es sei denn, Herr Oehme setzt sein ehrgeiziges Vorhaben auch ohne Fördermittel um. Da es immerhin unser aller Geld ist, um das es sich hierbei dreht, sollten uns Bürgern vorab ein paar Fragen gestattet sein:

Warum gerade das Erlenbruchgelände? Warum eine Sportarena in diesen finanziellen Dimensionen? Kann die Verwaltung diesen Bedarf begründen? Sind die Sportvereine in Paaren und Perwenitz gefragt worden, ob das tatsächlich notwendig ist? Wer soll denn dort wie auch immer hinkommen? Zentral oder verkehrsgünstig liegt das Erlenbruchgelände nun wirklich nicht.

Dank der nebulösen Politik von Herrn Oehme kann man nur spekulieren, welche Beweggründe dahinterstecken mögen. Vielleicht möchte sich Herr Oehme neben dem Rathaus ein zweites „Baudenkmal“ in Schönwalde schaffen? Oder kann er es nicht verwinden, dass sein Gegner im Bürgermeisterwahlkampf, Matthias Beigel, nun im Nachgang Recht behält? Dieser hatte bereits seinerzeit vor unnötigen und voreiligen Ausgaben gewarnt, da die Förderung des Projekts als vakant galt. Aber nicht nur Matthias Beigel hatte vorausgesagt, dass der Fördermittelantrag keine Chance haben würde. Wir erinnern uns an die GVV vom 18.04.2011. Schon dort hatte es Diskrepanzen und heftige Diskussionen zu diesem Thema gegeben. Siehe auch: Artikel Rincewind´s Blog

Hier heißt es für uns wieder einmal: Adlerauge sei wachsam! Bürgermeister und Volksvertreter dürfen nicht nach Gutsherrenart handeln und planlos unser aller Steuergeld verschwenden, sondern sollten sich als verantwortungsvolle und zukunftorientierte Vertreter im Dienste der Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde verstehen. Wir brauchen keinen Bürgermeister mit Starallüren, denn das Rathaus war schon teuer genug. Herr Oehme sollte jetzt endlich auf den Boden der Realität zurückkehren und so handeln, wie er es von sich selbst immer gern behauptet; uneigennützig und mit Blick auf das Gemeinwohl.

Adleraugen

Ideenvergleich ≠ Ideenwettbewerb


Wir wollen ja nur noch mal nachfragen. Herr Riebschläger hatte sich aufgrund unseres Artikels „Bodo Oehme baut ein Rathaus“ angegriffen gefühlt. Wir möchten Herrn Riebschläger auch nichts unterstellen oder ihm die explodierenden Kosten für das Rathaus anlasten. Wir fragen uns aber, ob die Vergabe seitens der Verwaltung korrekt gelaufen ist. Er teilte uns mit, dass die Aussage „…es hätte keinen Ideenwettbewerb gegeben…“ falsch sei und stellte uns einen Teil des Schriftverkehrs zwischen Ihm und der Verwaltung als Beleg zur Verfügung. In den Briefen ist die Rede von einem „Ideenvergleich“. Wer sich dieses Wort ausgedacht hat, ist nicht bekannt.

Fakt ist, bei einem Wettbewerb gibt es feste Regeln. Es gibt das „offene Verfahren“, oder das begrenzt offene mit Bewerbungsverfahren – alle Wettbewerbe sind letztendlich für die Jury anonym, sonst kann eine Übervorteilung stattfinden.

Alle Verfahren die bisher in Schönwalde vom BM durchgeführt wurden, waren keine Wettbewerbe, da es kein Anonymes Verfahren gab und keine Echte Jury vorhanden war. Somit kann man auch bei dem „Ideenvergleich“ für das Rathaus nicht von einem echten Wettbewerb sprechen. Auch die Bürger wurden nicht mit einbezogen.

Aber was hat denn nun die Kostenexplosion ausgelöst?

Um dies den Steuerzahlern / Bürgerinnen und Bürgern plausibel zu erklären sind die Kosten und Mehrkosten, sowie die zeitliche Abfolge in den Kostengruppen ( KGR ) 100 bis 700 vom Bauherrn darzustellen.
 

  • KGR. 100 – Grundstück: – alle Kosten die mit dem Grundstück zusammenhängen
  • KGR. 200 – Herrichten und Erschließen: – Z.B. Erschließungsbeiträge
  • KGR. 300 – Bauwerk: – Z.B. Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner-, Tischlerarbeiten
  • KGR.  400 – Bauwerk, Technische Anlagen: Z.B. Elektro-, Heizung- &  Sanitärarbeiten
  • KGR.  500 – Außenanlagen: Z.B. Pflaster-, Pflanz-, Brunnenarbeiten
  • KGR. 600 – Ausstattung und Kunstwerke: Z.B. Möbel
  • KGR. 700 – Baunebenkosten: Z.B. Vermesser, Statiker, Prüfstatiker, Architekten

Die zeitliche Folge der Kostenaufstellungen der Architekten ergibt sich aus der HOAI – das ist die Honorarordnung der Architekten

1. Kostenschätzung – Datum nach dem Vorentwurf
diese wird durch den Architekten nach der Entwurfsplanung erstellt und dient als grober Richtwert für den Bauherrn, damit dieser sein Budget sicherstellen kann ( Bank ) und die Kosten abschätzen kann.

 2. Kostenberechnung – Datum nach dem Bauantrag
diese wird durch den Architekten nach der Entwurfsplanung während des Bauantrages erstellt. Hier werden Kosten nach der Grobelementmethode relativ genau ermittelt. Mehrkosten müssen ab diesem Zeitpunkt schon Planungsänderungen durch höhere Gewalt bzw. Sonderwünsche des Bauherrn beinhalten.
Kurz vor dem Einreichen des Bauantrages bei den Behörden erhält der Bauherr einen Einblick in die „Wahren“ Kosten seines Bauwerkes.

3. Kostenanschlag – Datum nach der Auswertung der Ausschreibungen.
Hier haben sich Firmen preislich Gebunden, so das die Herstellungskosten des Bauwerks genauer als 10% festgestellt werden kann.

4. Kostenfeststellung – Datum nach der Fertigstellung
diese wird durch den Architekten nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellt.

Adleraugen Schönwalde

Herr Oehme baut ein Rathaus!


Wir sind engagierte Beobachter der Kommunalpolitik in Schönwalde. Unser Anliegen ist es, die Bürger mit Informationen und Fakten aus der Gemeinde Schönwalde zu versorgen. Ziel ist es, Sie zukünftig über das Geschehen in unserer Gemeinde zu informieren.

Unser erster Artikel beschäftigt sich mit dem Rathausbau in Schönwalde.

Die Schönwalder Rathausbaustelle am 22.02.2011

Laut Einschätzung mehrerer Experten wäre aus städtebaulicher und ökonomischer Sicht der Rückbau der Mülldeponie an der Fehrbelliner Straße mit der gleichzeitigen Entwicklung von neuem Bauland für die öffentliche Versorgung (Rathaus als Neubau, Jugendclub, Mehrgenerationshaus …) eine sinnvolle Maßnahme gewesen. Die Mülldeponie wäre vollständig entsorgt gewesen und das Rathaus hätte nach einem Ideenwettbewerb mit
Bürgerbeteiligung dem Zeitgeist entsprechend als Nullenergiehaus mit Keller errichtet werden können.

Stattdessen hat sich die Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU, SPD und „Die Linken“ entschieden, ein Rathaus aus einem alten substanzlosen Gebäude durch Sanieren und Modernisieren zu errichten. Dieses wird nach jetzigem Stand nur durch einen unwirtschaftlichen Aufwand möglich sein, der trotz der bewilligten Fördergelder höhere Kosten verursacht als dieses bei einem Neubau der Fall gewesen wäre.

Dies erleben wir gerade und bekommen das Ausmaß in kleinen Häppchen serviert !

Anfang 2008 sollte der Kauf des Brathanow-Gebäudes mit 420.000€ ein Schnäppchen sein. Die Gesamtkosten des Rathauses sollten 1,1Mio.€ nicht überschreiten.

Ohne einen Ideenwettbewerb und ohne Bürgerbeteiligung wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden des Bauausschusses und Fraktionsvorsitzenden der CDU, Lothar Lüdtke, das erste Architektenbüro Sandor Farkas von der Gemeindevertretung beauftragt. Mit David Riebschläger (Mitglied der CDU Schönwalde-Glien) ein zweiter Architekt zur Seite gestellt.

Warum müssen zwei Architekten das Rathaus planen??? Eins der vielen Fragezeichen bei der Auftragsvergabe.

Im Juni 2009 sollten die Kosten dann bereits 2,8.Mio.€ betragen (allerdings ohne Grundstückskosten und Außenanlagen). Von einer Gemeindevertretersitzung zur nächsten stiegen die voraussichtlichen Baukosten. Aktuell belaufen sich diese nunmehr auf 3,7Mio.€.

Die bisherigen Mieter der Gewerbeflächen zahlen je qm 8,50€ Miete. Die Gemeinde Schonwalde-Glien als Bauherrin, vertreten durch ihren Bürgermeister Herrn Bodo Oehme, müsste sich nun fragen, welcher Mietpreis bei den zu erwartenden Baukosten zukünftig angemessen wäre.

Wendet man auf die um die Fördergelder von 900.000€ geminderten Gesamtkosten von 3,7 Mio.€ einen Zinssatz von 5%, einen Tilgungssatz von 1% sowie eine Instandhaltungspauschale von 1% bei einer Gesamtfläche von
1.400 qm (455 qm Gewerbe sowie 960 qm Verwaltung) an, ergibt sich eine Nettokaltmiete von 11,60 € je qm.

Es sei betont, dass bei dieser Berechnung die Fördergelder (letztlich Steuergelder) vollständig mietmindernd berücksichtigt wären. Ebenso enthält die Berechnung keinerlei Gewinnaufschlag, den Vermieter üblicherweise kalkulieren.

Nach unserer Kenntnis ist beabsichtigt, die Gewerberäume nach
Fertigstellung des Rathauses für monatlich 8,50€ je qm zu vermieten. Dieses bedeutet, dass die Differenz zu der eigentlich erforderlichen Miete von 11,60€ je qm vom Steuerzahler auf Jahre subventioniert wird. Es sei verdeutlicht, dass dieses zum Beispiel für eine Gewerbeeinheit von 50 qm eine jährliche
Subvention von rund. 1.900 € bedeutet.

Anstatt vom Bürgermeister bei dieser Sachlage Vorschläge zur
Baukostenminimierung zu fordern, wurde im Gegenteil der Einbau einer Klimaanlage für 120.000 € von der Gemeindevertretung beschlossen. Dass der Einbau einer Klimaanlage weitere Folgekosten beinhaltet, wird dabei offenkundig ignoriert .

In der Gemeindevertretung sitzen für die CDU:
Frau Margot Anker, Frau Simone Arndt, Frau Karla-Veronika Ehl, Herr Uwe Schatz (inzwischen zurückgetreten), Herr Sven Kraatz, Frau Dr. med. Uta Krieg, Herr Jörg Lindemann, Herr Lothar Lüdtke, Herr Siegfried Spallek und
Bürgermeister Bodo Oehme

Für die SPD:
Herr André Barkowski, Frau Bärbel Eitner, Herr Axel Kees, Herr Kai Orzelski

Und für „Die Linke“
Frau Ingeburg Behrendt, Herr Manfred Bittner

Und die Bürger werden auf weitere Kostensteigerungen vorbereitet. Da ist in der BRAWO vom 06.02.2011 unter der Überschrift „Voll im Soll“ vom Bürgermeister zu lesen:
„Planer planen und Praktiker stellen oftmals fest: Das geht nicht“
„Das Thema Heizung bereitet aus planungstechnischer Sicht ein wenig Probleme, da müssen wir noch nach steuern“
So ist zu vermuten, dass die obige Mietkalkulation bereits wieder überholt ist, da mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten zu rechnen ist.

Adlerauge Schönwalde