SPD – auf dem Weg in die außerparlamentarische Opposition?


Es freut uns natürlich, dass unser Artikel Anlass war, zum Thema Schwarzbauten mal wieder Tacheles zu reden: „Für die SPD wäre solch ein Bauvorsitzender nicht mehr tragbar“ empört sich die Ortsvorsitzende Katrin Düring gegenüber MOZonline/Brawo. Und weiter:

„Die Verantwortung liegt bei ihm selbst, persönliche Konsequenzen aus der Schwarzbautenaffäre zu ziehen“.

Starker Tobak! Der Bausünder zeigt sich davon freilich unbeein- druckt; zumal ihm vergleichbare Anwürfe innerhalb der Gemeinde- vertretung erspart geblieben sind (Ausnahme: eine parteilose Abgeordnete). Für ihn ist die Angelegenheit längst erledigt, er verweist auf die klare Mehrheit in der GV zur B-Plan-Änderung. Dass diese Mehrheit auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten zustande kam, begründet Frau Düring mit den „Interessen der Mieter“. Die Mieter-Interessen wären allerdings auch bei Ablehnung nicht gefährdet gewesen; angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der GV hätte also durchaus Flagge gezeigt werden können. Bekanntermaßen kam aber noch nicht einmal eine lauwarme Enthaltung in Betracht.

Auffällig ist, dass die ganze Aufregung und Empörung an der SPD- Fraktion schlicht vorbeigeht. Die Gemeindevertretung, gedacht als Forum und Plenum für Diskussion und Aussprache, wird zum Ort des einmütigen Abnickens. Was Frau Düring „Affäre“ nennt wird hier zum Tagesordnungspunkt B-Plan-Änderung; der Gesetzesverstoß eines Kollegen wird debattelos legalisiert.

Die SPD fährt offensichtlich zweigleisig – in der GV sachliche Harmonie/draußen Protestgeschrei und Rücktrittsappelle. Über die Gründe dafür kann nur spekuliert werden. Gibt es innerparteiliche Differenzen? Wird gar der Weg in die außerparlamentarische Opposition eingeschlagen? Im Aktionsplan der Sozialdemokraten zur kommenden Kommunalwahl wird gemahnt, dass Begriffe wie „Demokratie“ und „Miteinander“ nicht zu „reinen Worthülsen verkommen sollen“. Hört sich doch gut an!

Klaus Brenneisen

In eigener Sache:


Unser Adleraugenmitglied – die parteilose Gemeindevertreterin Ines Zock – hat sich entschieden, im Mai 2014 zu den Kommunalwahlen nicht mehr anzutreten.

Über die Gründe sprachen mit ihr Herr Fischer von der Märkischen Allgemeinen Zeitung:

MAZ-Interview mit Ines Zock

und Herr Rachner vom Brandenburger Wochenblatt:

Link zum Mark-Online Interview

Uwe Abel

War da was? – Die SPD und die Schwarzbauten


Mit einer „großen Portion Gelassenheit“ (Brawo, MOZ online) will die SPD in den Schönwalder Kommunalwahlkampf ziehen. Und weiter: „Wir haben eine neue Stärke und können in der sachlichen Atmosphäre der GV Schönwalde mit guter Diskussionskultur die Arbeit des Bürgermeisters kritisch begleiten“, so Katrin Düring,  Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Schönwalde.

Das alles lässt nichts Gutes erahnen, wenn man sich das Agieren bzw. Lavieren der Genossen in den letzten fünf Jahren anschaut. Zum Illustrieren dieser Einschätzung eignet sich hervorragend der Fall der Schwarzbauten im Erlenbruch. Ein Jahr ist es her, da hatten sich die Sozialdemokraten mächtig  aus dem Fenster gelehnt! Rücktrittsforderung an den Bauherrn; sein Amt als Vorsitzender des Bauausschusses im Gemeinderat solle er aufgeben, das sei das Mindeste! Ganz im Einklang befand man sich mit den wesentlichen „Trägern Öffentlicher Belange“ im Landkreis und auf Landesebene, die der Legalisierung bis heute ablehnend gegenüberstehen, weil sie sehen, dass es bei dem Legalisierungsprozedere darum geht, die individuellen Interessen des Bauherrn durchzusetzen.

Vor Kurzem nun stand in der GV das Thema zur endgültigen Abstimmung an. Was war übrig geblieben bei der SPD vom Sturm der Entrüstung vor Jahresfrist? Ablehnung? Enthaltung? Aber nicht doch. Alle SPD-Vertreter stimmten der Legalisierung der Schwarzbauten zu, im Einklang mit CDU und Linken. Noch ganz ohne „neuer Diskussionskultur“, denn eine Aussprache war dem Votum nicht vorausgegangen. Wozu auch?

Klaus Brenneisen

Mehr zum Thema:  Wir schreiben Geschichte…

Wir schreiben Geschichte…


Das wäre doch schön, wenn ein Schönwalder oder gar unsere ganze Gemeinde durch ein Ereignis mit historischer Bedeutung in die Geschichte eingehen würde. Der Bürgermeister unserer Gemeinde ringt des öfteren darum. Zuletzt verkündete er in diesem Zusammenhang, dass unsere Gemeinde   durch unsere Winterreinigungssatzung bzw. das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, welches unsere Satzung für verfassungswidrig erklären ließ, in die Geschichte eingehen würden. Doch vielleicht schaffen wir es auch auf eine ganz andere Weise.

Stichwort: Schwarzbauten im Erlenbruch

Die Adleraugen haben schon einige Male darüber berichtet, dass der örtliche Bauunternehmer, CDU-Fraktionsvorsitzende und Bauausschussvorsitzende, Lothar Lüdtke, auf dem Erlenbruchgelände 5 Wohnungen schwarz gebaut hat. Um die Schwarzbauten zu legalisieren, hat die Gemeinde vor 2 Jahren ein Verfahren zur Änderung des B-Planes im Erlenbruch eröffnet. Aus dem Gewerbegebiet sollte ein Mischgebiet werden. Nur so nämlich können die Schwarzbauten von Herrn Lüdtke bestehen bleiben. Anderenfalls müsste Herr Lüdtke die 5 Wohnungen zurückbauen.

Nach zweijährigem Ringen „das Begehren des privaten Grundstückseigentümers zu unterstützen“, (so steht es in der Satzung unter „Planungserfordernis“ geschrieben) ist das Werk nunmehr vollbracht. Sobald die Satzung öffentlich durch den Bürgermeister bekannt gemacht worden ist, ist sie rechtskräftig. Es sei denn, der Bürgermeister beanstandet den Beschluss der Gemeindevertretung, dann könnte sich das Verfahren noch einige Zeit hinziehen. Das hat er im Januar 2013 schon einmal gemacht, und zwar mit der Begründung, dass er rechtliche Bedenken hat.

Diese rechtlichen oder sonstigen Bedenken scheint der Bürgermeister zumindest bei der jüngsten Abstimmung nicht mehr gehabt zu haben, denn auch er hat für das Vorhaben seines Parteifreundes Lothar Lüdtke votiert.

Das ist insofern überraschend, da die Träger öffentlicher Belange, zumindest die Maßgeblichen, ihre ablehnenden Stellungnahmen zu dem Projekt keinesfalls zurückgenommen haben. So hieß es noch im Abwägungsbeschluss vom 12.12.2013 in der Stellungnahme des Landkreises Havelland unter anderem wie folgt:

„Die Ermöglichung von Wohnungsnutzung an einem städtebaulich offensichtlich denkbar ungünstigen Standort (zwischen Gewerbebetrieben, Lagerflächen und einer Landesstraße, weit von anderen Siedlungsbereichen bzw. Infrastruktureinrichtungen entfernt) hat zur Folge, dass in weiten Bereichen des Gewerbestandortes (bei dem es sich um eines der wenigen in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Verfügung stehenden gewerblichen Baubetriebe handelt) sämtliche in der NRW-Abstandsliste aufgeführten Betriebe als allgemeine Nutzung ausgeschlossen werden müssen, darunter selbst Autowerkstätten, Tischlereien oder Catering-Betriebe, die unter bestimmten Bedingungen selbst in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig wären.“

Das Bauordnungsamt des Landkreises hat hier ganz konkret die 2 Hauptprobleme dieser B-Planänderung angesprochen, im Übrigen nicht zum ersten Mal. Doch weder dem Schwarzbauer, noch dem Bürgermeister, noch den größten Teil der Gemeindevertreter scheint das zu stören.

Die Begründung in der Satzung stützt sich vorrangig darauf, dass hier eine städtebauliche Entwicklung stattfindet, die unter anderem der großen Wohnungsnachfrage in diesem Ortsteil gerecht werden soll.

Das ist kein Witz, obwohl man das bei klarem Verstand durchaus so sehen könnte. Hier werden 5 Wohnungen schwarz gebaut und man spricht tatsächlich von städtebaulicher Entwicklung. Diese setzt jedoch Beobachtungen und Analysen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Entwicklungen voraus. Städtebauplanung hat etwas mit Bewerten der einzelnen Anforderungen und ihrer Auswirkungen zu tun. Erst daraus werden Ziele, Maßnahmen und Handlungsprogramme definiert, die nach einem umfangreichen öffentlichen, fachlichen und politischen Beteiligungsprozess zur Beschlussfassung gelangen. Am Ende folgt die Umsetzung, sprich es wird gebaut.

Fazit: Städtebauliche Entwicklung heißt erst analysieren, beobachten, planen sowie beschließen und dann bauen.

In Schönwalde-Glien wurde in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen. Die Schönwalder bauen erst – analysieren, beobachten, planen und beschließen dann. Vielleicht haben wir bereits heute mit diesem wahrscheinlich beispiellosen Vorgehen in Sachen städtebaulicher Entwicklung Geschichte geschrieben? Wer weiß, vielleicht haben wir hier in Schönwalde damit den Grundstein für etwas gelegt, was sich bundesweit durchsetzen wird.

Sicher hat die große Mehrheit der Gemeindevertreter ähnliche Gedanken gehabt, als sie am 23.01.2014 ihre Ja-Stimme zur nachträglichen Legalisierung der Schwarzbauten gegeben haben.  Mit großer Mehrheit sind im Übrigen die Fraktionen von CDU, SPD und Die Linke gemeint. Sie alle haben einhellig für die B-Planänderung gestimmt. Die einzige Gegenstimme kam von Frau Ines Zock, die als parteilose Abgeordnete in der Gemeindevertretung sitzt.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

0 Enthaltungen

Es ist im Sinne des Gemeinwohls und der Gleichbehandlung eines jeden Bürgers in dieser Gemeinde anzunehmen, dass außer Frau Ines Zock alle Gemeindevertreter die einmalige Chance erkannt haben: Schönwalde schreibt Geschichte…

Anders ist das Abstimmungsergebnis nicht erklärbar und könnte als groben Unfug oder gar Cliquenwirtschaft bezeichnet werden.

Die Adleraugen

Mehr zum Thema: War da was? – Die SPD und die Schwarzbauten

Das Ende der Straßenreinigungssatzung von Schönwalde-Glien


Das Verwaltungsgericht Potsdam hat ein Urteil gesprochen. Im Urteilstenor heißt es: Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, die an ihrem Grundstücke in Schönwalde-Glien, anliegenden Straßen zu reinigen, insbesondere den Winterdienst durchzuführen.

VG Potsdam 10 K 2786-12

In der Begründung zum Urteil heißt es weiter, dass die Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen den § 49a Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG verstößt. Diese Regelung erlaubt es den Gemeinden die Reinigungspflicht auf Eigentümer erschlossener Grundstücke zu übertragen, und zwar durch Satzung. Jedoch darf die Gemeinde nur solche Pflichten übertragen, welche den Gemeinden selbst obliegen. Der vom Landesgesetzgeber vorgegebene Rahmen darf dabei nicht erweitert werden.

Genau das hat die Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Satzung jedoch getan. Die Anlieger sollen gemäß der Satzung nicht nur die Verkehrsflächen reinigen, wie es der § 49a Abs. 1 Satz 3 BbgStrG vorsieht, sondern auch Hydranten, Hydrantenkappen und Schieberklappen. Ebenso sollen die Anlieger Grünpflege in Form von Beseitigung des Gras- und Pflanzenwuchses betreiben. Solche Tätigkeiten unterfallen jedoch der alleinigen Unterhaltungslast des Straßenbauträgers. Das Reinigen der Verkehrsflächen, welches den Anliegern laut Landesrecht auferlegt werden kann, muss ohne aufwendige Hilfsmittel durchzuführen sein.

Es darf von den Anliegern nicht verlangt werden, Wildkraut, Laubfall sowie sonstigen Unrat aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Dies sieht die Satzung der Gemeinde jedoch vor. Ferner sieht die Satzung der Gemeinde vor, dass die Anlieger tagsüber unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles Winterdienst zu leisten haben. Hierbei verstößt die Satzung gegen den Artikel 20 Abs. 3 GG. Die Verhältnismäßigkeit ist hier nicht mehr gegeben, da die Satzung den Bürgern Pflichten auferlegt, welche die Gemeinde selber nicht hat. Die Gemeinde selber hat den Winterdienst nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wahrzunehmen, verlangt aber von den Bürgern bzw. Anliegern eine lückenlose Schneeräumung.

Weiter verstößt die Satzung der Gemeinde gegen Bundesrecht, nämlich gegen den § 25 StVO. Hier ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, da die Satzung der Gemeinde ansonsten die Anlieger zum Rechtsverstoß anstiftet. Durch die im Urteil genannten bundesrechtlichen Regelungen ist deutlich geworden, dass Fahrbahnen von Anliegern – sprich in diesem Fall Fußgängern – zügig und auf kürzestem Weg zu überqueren sind. Ein längerer Aufenthalt, um wie in der Satzung der Gemeinde geregelt, dort Winterdienst zu leisten, ist nicht gestattet und stellt gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zu guter Letzt widersprechen sich die Satzungsregelungen im erheblichen Maße selbst. In der Urteilsbegründung steht dazu sinngemäß, dass der Normaladressat durch die Widersprüche nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten hinreichend zu erfassen. Zum einen wird die Reinigungspflicht auf die Fahrbahnen und Gehwege beschränkt, zum anderen wird auf Anlagen und Radwege verwiesen. Hier hat die Verwaltung seinerzeit geschludert und nicht klar definiert, was der Anlieger nun eigentlich zu reinigen hat. Das ist peinlich und unprofessionell.

Wie man der Presse bereits entnehmen konnte, flüchtet sich der Schönwalder Bürgermeister, welcher für das Dilemma Verantwortung trägt, nunmehr in das Bundesrecht und beklagt, dass der Gesetzgeber im Land Brandenburg selber gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt und die Satzung der Gemeinde, welche sich zum Teil darauf stützt, daher rechtswidrig sein muss. Dabei hätten die Verstöße gegen die landesrechtlichen Regelungen sowie die widersprüchlichen Regelungen in der Satzung selber, völlig ausgereicht, um die Satzung der Gemeinde zu kippen und den Urteilstenor so zu sprechen, wie er jetzt vorliegt.

Überhaupt wird in den letzten Tagen viel gejammert, aktuell von den Bürgermeistern der umliegenden Kommunen. Einhellig sind dieses übereingekommen, dass der Bürger es ausbaden muss, und dass die Kommunen den Winterdienst allein nicht leisten können. Ein Bürgermeister berichtet gar, dass Reinigungsfirmen keine technischen Lösungen in Bezug auf den Winterdienst anbieten können.

Was also Kommunen selbst mit externer Hilfe nicht leisten können, dass soll für den Bürger mit seinem Schneeschieber von Hellweg kein Problem sein? Bürger müssen die Straßen in Schönwalde-Glien bis zur Straßenmitte Schnee- und Eisfrei halten. Das stellt selbst für gesunde sportliche Menschen eine große Herausforderung dar. Und das soll der Bürger sofort nach Schneefallende, quasi lückenlos bewerkstelligen.

Mal ganz ehrlich, wer berufstätig ist oder alt und gebrechlich für den ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ohne fremde Hilfe gar nicht einhaltbar. Das heißt, diese Bürger müssen neben der Grundsteuer, die bezeichnender Weise gerade in Schönwalde-Glien im letzten Jahr kräftig erhöht wurde, zusätzlich noch Geld für den Winterdienst entrichten.

Auch beim Straßenausbau wird der Bürger und Grundstückseigentümer von der Gemeinde stark zur Kasse gebeten. In Schönwalde-Glien sind es bei Anliegerstraßen immerhin 90 % der Kosten, die der Bürger zu tragen hat. Dabei hat er kaum Mitspracherecht, was die Planung der Straßen und die Höhe der Kosten anbelangt.

Der Bürger leistet bereits eine ganze Menge und muss zudem viele Fehlentscheidungen von Politikern ausbaden. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen, welches den Bürger mal entlastet. Damit scheinen einige Kommunalpolitiker und Verwaltungen nicht klarzukommen.

Einzig der Bürgermeister von Ketzin macht sich hinsichtlich des Urteils keine allzu großen Sorgen. Er sagt, in Ketzin wurde ein System geschaffen, was die Bürger nicht allzu sehr belastet. Na bitte, es geht doch. Hätte der Schönwalder Bürgermeister ein ähnliches System geschaffen und an seine Bürger gedacht, dann wäre dieses Urteil vielleicht nie gesprochen worden. Politiker haben nämlich einen Gestaltungsspielraum, welcher es durchaus zulässt, Satzungen zu erlassen, die nicht alles auf die Bürger abwälzen. Das wäre doch ein guter Denkansatz für zukünftige Satzungserlasse.

Die Adleraugen

Eine Antwort von Herrn Oehme


Herr Oehme hat Herrn Trostmann einen Brief geschrieben (siehe Anhang). Diesen Brief hat er mit 6 Anlagen versehen (siehe Anhang).
 
Auf die im offenen Brief gestellten Fragen hat er nicht oder nur unbefriedigend geantwortet. Die beiden ersten Anlagen betreffen Veröffentlichungen der CDU im Zusammenhang mit den Wahlen 2008 und 2011. Na und. Nach diesen Mitteilungen hatten wir nicht gefragt; wir hatten nach dem falschen Titel, den er bei der offiziellen Liste der Bewerber zur Gemeinde- und Kreistagswahl 2008 führte und und nach dem falschen Titel, den er auf der Homepage der Gemeinde führte gefragt.
 
Oehme versucht nun die Sache so darzustellen, dass er für alles ja gar nicht kann, dass es Andere waren, die ihm den falschen Titel zusprachen.
 
Bezüglich der Gemeindevertreterwahl in Schönwalde konnte man in Mark-Online lesen, dass dort der Titelzusatz „FH“ angegeben gewesen wäre, dass er dann auf dem Wahlzettel versehentlich nicht erschien. In seinem jetzigen Schreiben gibt er diese Antwort nicht, sondern verweist auf die diesbezüglichen Mitteilungen des Wahlleiters. Der Wahlleiter hat uns diesbezüglich aber nichts in diese Richtung mitgeteilt. Er hat mitgeteilt, dass er nicht die Aufgabe habe, die ordnungsgemäße Angabe eines akademischen Grades zu prüfen. Weiterhin hat er auf die Frist hingewiesen, die für Einsprüche gegen die Ergebnisse einer Wahl gelten.
 
Wir sind sicher, dass erstens, wenn der in Mark-Online geschilderte Sachverhalt tatsächlich so gewesen wäre, dass Herr Hartley das mitgeteilt hätte, und dass zweitens eine „Entlastung“ Oehmes nur dann gegeben wäre, wenn der entsprechende Personalbogen in Oehmes Antwort beigefügt worden wäre. 
 
Von dem Versehen bei der Kreistagswahl konnte man bisher noch gar nichts hören, weder in der Presse noch in dem Antwortschreiben.
 
Für die falsche Angabe auf der Homepage muss nun Herr Schmunk herhalten; ob es da überhaupt einen Zusammenhang gibt bezweifeln wir. Aus unserer Erinnerung heraus stand er bereits vor 2010 als DiplKfm auf der Homepage. Nun gut, er schiebt alles auf Andere ab; übrig bleibt nach seinem Eingeständnis in der Presse, dass niemand perfekt sei, dass er diesen Titelmissbrauch begangen hat und dass er sich dafür nur nicht verantwortlich fühlt.
 
Die letzte Frage nach seinem Diplom hat er bezeichnender Weise nicht persönlich beantwortet, die Antwort gab er in der Zeitung und dort auch nur so, dass er von 2002 bis 2006 ein Studium zum DiplKfm(FH) in Wismar absolviert hat.
 
Zusammenfassend stellen die Adleraugen fest, dass Oehmes Antwort nichts enthielt, was er nicht schon der Presse gegenüber geäußert hat, außer die unglaubliche Geschichte mit Herrn Schmunk.
 
 
Die Adleraugen

Keine Reaktion von Herrn Oehme?


Wir hatten eigentlich schon damit gerechnet, das Herr Oehme auf unseren offenen Brief reagiert. Hat er aber nicht. Er lies die gesetzte Frist ungenutzt verstreichen. Dieses Verhalten ist uns unverständlich, da Herr Oehme selber doch ein großes Interesse daran haben müsste, dass der Vorwurf eines angeblichen Titelmissbrauches vom Tisch kommt. Wir lassen nicht locker und wollen den Sachverhalt geklärt wissen. Nun hat Herr Trostmann sich an den Wahlleiter Kurt Hartley gewandt und bittet um Aufklärung. Den Brief geben wir hier im Original Wortlaut wieder:

Sehr geehrter Herr Dipl.Ing. Hartley, 

ich bemühe Sie hiermit in ihrer Funktion als Wahlleiter der Wahl der Gemeindevertreter Schönwalde 2008.

Herr Bodo Oehme war bei dieser Wahl ein zugelassener Bewerber und führte als Beruf oder Tätigkeit den akademischen Titel „Diplomkaufmann“ (Amtsblatt der Gemeinde, 4. Jahrgang, Nr. 12 vom 29.08.2008).

Vom Verfahren der Zulassung der Bewerber ist mir bekannt, dass die Bewerber anlässlich ihrer Bewerbung einen Personalfragebogen vorlegen müssen, in dem sie die Richtigkeit ihrer persönlichen Daten versichern.

In der Zwischenzeit, spätestens seit dem 19.08.2013, hat Herr Oehme seinen Titel herabgestuft und bezeichnet sich nun als Dipl-Kfm.(FH), z.B. auf der Homepage der Gemeinde.

Die Kandidatur mit einem nicht zustehenden akademischen Titel wäre, neben dem Verdacht auf eine Straftat, eine Irreführung des Wählers und eine nicht hinzunehmende Manipulation seines Wahlverhaltens.

Ich bitte Sie, den Sachverhalt zu prüfen und die rechtlich notwendigen Konsequenzen einzuleiten.

Für eine Information über ihre Bemühungen wäre ich dankbar. 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Trostmann

Ein offener Brief


Offener Brief

an den Hauptamtlicher Bürgermeisterder Gemeinde Schönwalde-Glien

Herrn Bodo Oehme

Berliner Allee 7

14621 Schönwalde-Glien

 

Anfrage zur Titeländerung auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien von Dipl-Kfm. zu Dipl-Kfm. (FH)

Sehr geehrter Herr Oehme,

in vorgenannter Angelegenheit fragen wir als interessierte Bürger nach dem Grund der auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien unter „Ansprechpartner“ vorgenommenen Änderung des von Ihnen geführten Titels von Dipl-Kfm. zu Dipl-Kfm. (FH). Auf die Änderung wurden wir bei unserem letzten Besuch auf der Gemeindehomepage vor 3 Tagen aufmerksam.

Den Titel Dip-Kfm. führten Sie, sehr geehrter Herr Oehme, bereits seit 2008. Sie traten nicht nur auf der Gemeindehomepage jahrelang mit diesem vollakademischen Titel auf, sondern auch bei der Wahl der Gemeindevertretung in Schönwalde im Jahr 2008 (siehe: Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde, Jg. 2008, Nr. 12, S. 3) sowie bei den Kreistagswahlen ebenfalls im Jahr 2008 (siehe: Amtsblatt des Landkreis Havelland, 15. Jg., Nr. 11, S. 192).

Wie wir durch Recherche festgestellt haben, beanspruchten Sie mit dem Titel Diplomkaufmann (Dipl-Kfm.) bis vor kurzem einen akademischen Grad, der nur von einer Hochschule nach einem Hochschulstudium verliehen werden kann. Bei dem Titel Diplomkaufmann (FH) wird jedoch durch den Zusatz (FH) deutlich, dass es sich nicht um ein Hochschulstudium handelt, sondern lediglich um ein Studium an einer deutschen, staatlich anerkannten Fachhochschule. Der Zusatz (FH) gehört demnach mit zum Titel und muss demzufolge auch mit aufgeführt werden. Nach eigenen Angaben haben Sie ein berufsbegleitendes Fernstudium absolviert.

Es stellen sich uns in diesem Zusammenhang nunmehr folgende Fragen:

Wann haben Sie bemerkt, dass Sie jahrelang einen akademischen Titel benutzt haben, den Sie nicht für sich beanspruchen durften? Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, hat der Titelmissbrauch gemäß § 132a StGB strafrechtlichen Charakter und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Wie wurden Sie auf die fehlerhafte Titelangabe aufmerksam? Sind Sie allein darauf aufmerksam geworden oder wurden Sie durch Dritte darauf aufmerksam gemacht?

Wie und wann haben Sie die Berichtigung des Titels auf der Gemeindehomepage veranlasst?

Welche Bildungseinrichtung hat Ihnen den Titel Diplomkaufmann (FH) verliehen?

Wie bewerten Sie die Rechtmäßigkeit der oben genannten Wahlen im Jahre 2008 für den Kreistag und den Gemeinderat? Ihnen ist sicherlich bewusst, dass Sie durch die Verwendung eines vollakademischen Titels den Wählern Kenntnisse und Fähigkeiten  suggeriert haben, die Sie zu keinem Zeitpunkt erworben haben.

Sicherlich sind auch Sie an einer schnellen und lückenlosen Aufklärung dieses Sachverhaltes interessiert.

Da Sie ein öffentliches Amt bekleiden, werden Sie sicherlich dafür Verständnis haben, dass wir diese Anfrage im Interesse aller Schönwalder Bürger veröffentlichen werden. Wir geben Ihnen mit Ihrem Antwortschreiben jedoch auch die Möglichkeit, die oben genannten Fragen vollumfänglich zu beantworten und damit eventuelle Missverständnisse auszuräumen. Insofern versichern wir Ihnen, dass wir Ihr Antwortschreiben selbstverständlich ebenso auf unserer Homepage veröffentlichen werden. Es erscheint uns nur fair, dass auch Sie die Möglichkeit haben, die momentan im Raum stehenden Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer Person schnellstmöglich auszuräumen.

Wir erwarten Ihre Antwort binnen 2 Wochen bitte schriftlich an die oben genannte Anschrift. Für Ihr Antwortschreiben bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Die Adleraugen

„Neues aus der Rubrik OEHMES PLEITEBAUTEN“


Haben wir es nicht geahnt? Nein den Artikel in der MAZ brauchen wir nicht kommentieren. Er steht für sich selbst und für das Versagen. Die Verantwortlichen entlarven sich mit Ihren Äußerungen selbst. Bilden Sie sich Ihr Meinung.

Bitte klicken zum Lesen des Artikels in der MAZ auf den folgenden Link

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Gemeinde-unter-Druck

Die Adleraugen

 

Lüdtkes Schwarzbauten – Dort wohnen, wo andere arbeiten!


Sie kennen vermutlich Hochbauten, Rohbauten, Barockbauten, Betonbauten sowie auch Holzbauten. Doch kennen Sie auch Lüdtkes Schwarzbauten? Falls nicht, dann ist es jetzt an der Zeit. Denn sollten Sie auf der Wohnungssuche nach etwas Besonderem sein, dann werden Sie die Schwarzbauten des örtlichen Bauunternehmers, Lothar Lüdtke, lieben. Stellen Sie sich vor, Sie wohnen mitten in einem kontaminierten Gewerbegebiet (ehemals Militärgelände) zwischen KFZ-Werkstätten, Tischlereien, Baufirmen, Toilettencontainern und vielem mehr. Zudem verläuft direkt vor Ihrer Haustür die L 20 – eine stark befahrene Landestraße – die sowohl vom Verkehrsaufkommen als auch von der Verkehrsanbindung her, Ihre kühnsten Erwartungen übertreffen wird.

Direkt vor Ihrer Haustür erwartet Sie zudem ein aufregendes Freizeitangebot, nämlich die Paintball-Arena Schönwalde. Es ist nicht zu viel versprochen, wenn man sagt, dass Sie dort alles finden werden, was das Paintballherz begehrt. Sollten Sie selber kein Freund des Paintballsportes sein, so können Sie an den Kampfrufen der Paintballspieler und den Schüssen der Paintballmarkierer – bis in die späten Abendstunden hinein – dennoch teilhaben.

In dieser Idylle hat der CDU-Fraktionsvorsitzende, Lothar Lüdtke, bereits vor Jahren die Zeichen der Zeit erkannt und ohne Bauantrag und Baugenehmigung 5 Wohnungen erschaffen. Damit ist er nicht nur der großen Wohnungsnachfrage in diesem Ortsteil zuvor gekommen, nein vielmehr noch, er hat der städtebaulichen Entwicklung im ganzen Gemeindegebiet eine Dynamik verpasst, die seinesgleichen andernorts vergeblich gesucht wird. So steht es auch in der Begründung zum B-Plan geschrieben, der den Gemeindevertretern zur erneuten Abstimmung vorliegt. Weiterhin steht dort sinngemäß, dass durch die Errichtung der 5 Wohnungen nun endlich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Erlenbruch geschaffen werden.  Wir halten diese Aussage keineswegs für übertrieben. Ganz im Gegenteil, denn wer möchte nicht dort wohnen, wo andere arbeiten.

Kein Wunder also, dass die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönwalde-Glien parteiübergreifend diesem Vorhaben nun auch im Nachhinein ihre volle Unterstützung und Zustimmung geben. Allen voran wirbt freilich der Bürgermeister dieser Gemeinde für die nachträgliche Legalisierung der Schwarzbauten seines Parteifreundes Lüdtke. Er macht den Gemeindevertretern immer wieder Mut, ihre eventuellen – selbstverständlich völlig zu Unrecht bestehenden – Zweifel und Gewissensbisse beiseite zu räumen und nach vorne zu schauen.

Sollten die 5 Wohnungen der großen Wohnungsnachfrage im Erlenbruch nicht standhalten können, und davon ist sicherlich auszugehen, dann wird Lothar Lüdtke schnell noch ein paar Wohnungen schwarz dazu bauen. Für die nachträgliche Legalisierung sorgen dann wieder die Abgeordneten der Gemeinde. Das gilt als sicher, wie uns ein Insider schmunzelnd verriet.

Satirischer Beitrag der Adleraugen

Bitterer Ernst ist das Abstimmungsergebnis der Gemeindevertreter vom 20.06.2013:

14 – Ja-Stimmen

1 – Nein-Stimme

0 – Enthaltungen

Die Nein-Stimme hat zum wiederholten Mal Frau Ines Zock abgegeben. SPD, CDU, Die Linke und die Familienpartei haben dem Vorhaben zugestimmt. Der Vertreter der Grünen war nicht anwesend. Besonders beachtenswert ist das Abstimmungsverhalten der SPD, welche vor Kurzem noch den Rücktritt von Lothar Lüdtke gefordert hatte.